
Liebe Unterstützer,
mit
Datum vom 12.07.2007 hat uns die Vorsitzende des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestags darüber informiert, dass der
Petitionsausschuss keine Möglichkeit sieht, unser Anliegen, die B 258n
aus dem Bundesverkehrswegeplan zu nehmen, zu unterstützen. Der
Bundestag habe das Petitionsverfahren abgeschlossen.
Zum Öffnen des Schreibens des Petitionsausschusses bitte hier klicken.
Damit
hat sich unsere Hoffnung zerschlagen, dass das fragwürdige
Gesetzgebungsverfahren, das zum Planungsauftrag für die B 258n geführt
hat, rückgängig gemacht werden kann.
Leider
hat sich der Petitionsausschuss mit unseren Argumenten in keiner Weise
inhaltlich auseinandergesetzt. Der einzige Satz, in dem sich eine
inhaltliche Begründung andeutet, ist der letzte: Darin wird mitgeteilt,
dass der Petitionsausschuss „keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung
der vom BMVBS abgegebenen Stellungnahme“ sieht. Damit ist wohl
die Stellungnahme des BMVBS vom 03.08.2006 gemeint (einzusehen auf
unserer Webseite im Anschluss an den Petitionstext).
Zum Öffnen der Stellungnahme des BMVBS bitte hier klicken.
Auch
in diesem Text wird kein einziges unserer Argumente aufgenommen,
sondern lediglich das hinlänglich bekannte Verfahren im allgemeinen
erläutert. (Immerhin verweist es auf den frühen Planungsstand und
darauf, dass im Rahmen der noch ausstehenden Bürgerbeteiligung die
Möglichkeit der Einflussnahme besteht.)
Leider
ist auch nicht erläutert worden, warum der Petitionsausschuss eine
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes nicht unterstützen kann. Wenn es
ein grundsätzliches Problem wäre, hätte die Petition auch von
vorneherein als „offensichtlich erfolglos“ zurückgewiesen werden
können.
Was
schließen wir daraus? Zumindest dies: Wir müssen uns wohl damit
abfinden, dass die Fragwürdigkeit des Verfahrens für den Bund kein
Thema ist. Schade, die Politik hätte ein wenig an Glaubwürdigkeit
gewinnen können.
Aufgrund
des Ausbleibens inhaltlicher Zurückweisungen dürfen wir uns aber wohl
weiter darin bestätigt sehen, dass das Projekt B 258n weder
demokratisch legitimiert noch inhaltlich begründet ist. Auch wenn das
„Hohe Haus“ in Berlin uns mit einem formvollendeten „Basta“ abspeist,
haben wir also allen Grund, weiter an der Verhinderung des unsinnigen
Projektes „B 258n“ vor Ort zu arbeiten!
Für die Bürgerinitiative B 258nein
Ralf Spilker
PS.:
Was nicht im Antwortschreiben des Petitionsausschusses steht:
Der
unsere Petition betreffende Beschluss des Bundestags am 05.07.2007 ging
nach amtlichem Protokoll der 108. Sitzung als Zusatzpunkt 8 - „Weitere
abschließende Beratungen ohne Aussprache“, unter dem die
Sammelübersichten 251 bis 261 zu Petitionen aufgeführt wurden, in der
Sammelübersicht 253 (Drucksache 16/5913) über die Bühne. Unsere
Petition wird darin wohl auf den Seiten 93 bis 95 abgehandelt, die uns
die Ausschussvorsitzende zugeschickt hat. Eine Beratung hat also
definitiv nicht stattgefunden.
Im Petitionsausschuss ist die Sache wohl ebenfalls nicht
„einzeln aufgerufen“ worden, d.h., sie ist, wenn überhaupt, nur von 2
sogenannten „Berichterstattern“ gelesen und bearbeitet worden. Wer das
jeweils ist, sagt der Petitionsausschuss den Petenten grundsätzlich
nicht. Naheliegend wäre es, Verkehrsexperten zu benennen, die auch in
den entsprechenden Ausschüssen sitzen.
Wer
im BMVBS die Stellungnahme zu unserer Petition verfasst hat, geht aus
dem Schreiben des Ministeriums ebenfalls nicht hervor.
Die
Auffassung der beiden Berichterstatter und die Stellungnahme des
BMVBS-Mitarbeiters sind also entscheidend. Wenn von keiner Seite eine
entsprechende Initiative ausgeht, wird das Thema auch nicht weiter
beraten. Dieses ist wohl auch bei unserer Petition unterblieben.
Trotzdem darf sich das Verfahren „parlamentarische Prüfung“ nennen.
Das
soll nur klarmachen, dass auch auf dem Wege der Petition das Thema der
B 258n nur von einer Handvoll Politikern und/oder
Verwaltungsangehörigen überhaupt bearbeitet wurde, wie auch die B 258n
nur von einer Handvoll Leuten hier vor Ort in den
Bundesverkehrswegeplan geschleust wurde. Eine inhaltliche Diskussion in
einem demokratisch zusammengesetzten Gremium ist also auch auf diesem
Wege wieder mal ausgeblieben!
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